Warum sollte ein GRT / TRT durchgeführt werden?

„Baugrundrisiko!“: Ähnlich wie bei der Gründung eines Bauwerkes muss auch bei der Planung einer mittelgroßen bis großen Anlage zur Nutzung von Erdwärme / Erdkälte die entsprechende Erkundung, Untersuchung und Beschreibung des Untergrundes Bestandteil der Vorplanung sein. Hierbei hat der Planer, aber auch der Bauausführende seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn nachzukommen. Insofern kann der Architekt, Ingenieur oder auch das Bohrunternehmen ggf. für Schäden haften, wenn er den Bauherrn nicht unmissverständlich auf die Notwendigkeit der vorzunehmenden Vorerkundungen aufmerksam macht.

Die VDI-Richtlinie empfiehlt die Durchführung eines Response Tests ab einer Leistung der geothermischen Heizanlage von >30 kW. Aber auch für kleinere Erdwärmeanlagen <30 kW könnte sich der GRT / TRT auszahlen.

Im Allgemeinen kann nach Durchführung eines GRT auf Sicherheitszuschläge der konventionellen Bemessung nach Literaturwerten verzichtet werden, was wiederum zu einer optimalen auf das Versorgungskonzept abgestimmten Dimensionierung der geothermischen Quellenanlage führt und somit unnötige Investionskosten einspart. Andererseits ermöglicht der Geothermal Response Test eine Absicherung der in der Vorplanung angesetzten Bemessungsparameter.

Zunehmend werden die Erkundungsbohrung und die Durchführung eines Geothermal Response Test von Seiten der zuständigen Genehmigungsbehörden im Zuge des wasserrechtlichen Antragsverfahrens gefordert, um geologische Risiken rechtzeitig zu erkennen und einen wasserwirtschaftlich akzeptablen nachhaltigen Betrieb der Geothermieanlage bereits im Planungsprozess sicherzustellen.

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